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Startseite Mitteilungen der Sektion Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche


hier: DAV D.dorf (Daueraushang )

Ich brauche wohl keinem erklären, was eine Berufsgenossenschaft ist!
Wir im DAV sind kraft Gesetz Mitglied in der Verwaltungsberufsgenossenschaft (V B G). Sie begründet sich noch auf die gute alte Reichversicherungsordnung (RVO) von 1912. Personen, angestellt oder vom Vorstand beauftragt, die aufgrund ihrer Tätigkeit zu Schaden kommen, gelten als versichert. Einzelheiten könnten dem Handbuch der VBG vom August 2005 entnommen werden.

 

Fragen im Detail unter : www.vbg.de

Für unsere Sektion soll es genügen, die wichtigsten Informationen kennenzulernen!

Wie bereits im DAV-Forum online Nr.2/2007 mitgeteilt, geniessen alle freiwilligen, unentgeltlich tätigen Helfer des DAV und seiner Sektionen, die sich bei Wege-, Hüttenbau- und Instandhaltungsarbeiten, bei Naturschutzmaßnahmen und bei sonstigen Bau- und Renovierungsarbeiten für die Sektionen betätigen, Versicherungsschutz über die Verwaltungs- Berufsgenossenschft (V B G).

Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Helfern um Mitglieder oder Nichtmitglieder des DAV handelt!

Entscheidend ist, daß sie unentgeltlich tätig sind, Wohnsitz bzw. Arbeitsverhältnis in Deutschland haben und somit die Zahlungen der Sozialabgaben ins deutsche Sozialnetz fließen.

Auch die Anfahrts/Abreisewege zu/von den Einsatzgebieten sind versichert,

auch wenn die Hütten in Österreich liegen!

Versichert gelten auch ehrenamtliche Übungsleiter und Trainer des DAV, wenn sie nur die gesetzliche Höchst-Aufwandsentschädigung, jedoch kein Honorar erhalten.

Diese Personen können sich freiwillig und kostengünstig bei der VBG versichern. Jeder angeschlossene Sportverein kann auch dort seine Ehrenamtsträger freiwillig , mit den typischen Tätigkeiten, die das Amt mit sich bringt, versichern.

Wie sieht der Versicherungs-Schutz der V B G aus? (Leistungen ?)

Medizinische Leistungen zur Rehabilitation wie Heilbehandlung,Verletztengeld, Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, Reisekosten zur Behandlung, Rehabilitationssport, Entschädigung durch Geldleistungen, Verletzenrente und Leistungen bei Tod des Verunfallten, usw.

In der Gesamtheit der Leistungen ist die gesetzliche VBG konkurrenzlos gut und mit keiner privaten Vorsorge zu vergleichen!

Zuständig für uns: VBG Berzirksverwaltung Duisburg, Wintgensstraße 27, 47058 DU,


 
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